Kanzlei Dr. Schreindorfer und Andreas Bosch Kanzlei Dr. Schreindorfer und Andreas Bosch Kanzlei Dr. Schreindorfer und Andreas Bosch Kanzlei Dr. Schreindorfer und Andreas Bosch


Profil


Bei der Ausübung unseres Berufs legen wir auf die folgenden Aspekte besonderen Wert.


Notare sind unabhängige und unparteiliche Träger eines öffentlichen Amtes. Wir vertreten nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern erarbeiten eine ausgewogene Lösung, die die Vorstellungen aller Beteiligten bestmöglich ausgleicht.

Mit der Stellung des Notars als Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehen besondere Berufspflichten einher (z.B. die strenge Verschwiegenheitsverpflichtung und das Verbot von Gebührenvereinbarungen), deren Einhaltung auch von den Aufsichtsbehörden regelmäßig kontrolliert wird.

Die Ausübung eines öffentlichen Amtes und Dienstleistungsorientierung stehen für uns indes nicht im Widerspruch. Für Besprechungen stehen wir daher auf Wunsch persönlich zur Verfügung und entwickeln individuell angepasste Gestaltungen, ggf. in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Rechtsanwälten. Wir kommunizieren mit Ihnen auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg, gerne auch elektronisch.

Wenn Sie (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage sind, selbst in unsere Geschäftsräume zu kommen, nehmen wir gerne auch Auswärtstermine war, sind hierbei allerdings grundsätzlich auf unseren Amtsbereich beschränkt.

Oberste Priorität hat für uns die eindeutige und rechtssichere Niederlegung Ihres Willens in der notariellen Urkunde. Um dies gewährleisten zu können, geht der Bestellung zum Notar in Bayern nach der allgemeinen juristischen Ausbildung (Studium und Referendariat) nochmals eine mehrjährige Spezialausbildung als Notarassessor voraus. Ferner halten wir uns tagesaktuell durch den Bezug aktueller Fachliteratur sowie Online-Datenbanken über neue rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden und bilden uns regelmäßig fort. Bei besonders ausgefallenen Fragestellungen können wir – ohne zusätzliche Kosten – ein Gutachten des Deutschen Notarinstituts einholen. Das gilt insbesondere in Fällen, die Berührungspunkte zu ausländischen Rechtsordnungen haben.

Manchmal müssen die Anliegen unserer Mandanten besonders zügig umgesetzt werden. In solchen Fällen können Termine auch sehr kurzfristig und außerhalb der regulären Bürozeiten vereinbart werden. Auch im Übrigen ist es selbstverständlich unser Anliegen, Ihre Urkunden zügig und präzise vorzubereiten sowie zu vollziehen.

Unser Anspruch ist es nicht nur, Ihre aktuelle Situation präzise zu analysieren und im Hier und Jetzt eine passende Lösung zu finden. Vielmehr ist es die Aufgabe des Notars als Organ der vorsorgenden Rechtspflege, auch die künftige Entwicklung, insbesondere etwaige „Störfälle“, zu bedenken und hierfür soweit wie möglich in der Urkunde bereits Vorkehrungen zu treffen. Deshalb enthalten beispielsweise Immobilienkaufverträge stets Regelungen zur Sachmängelgewährleistung und sollte bei Überlassungen immer deren Auswirkungen im Erbfall mitberücksichtigt werden.

Juristische Fragestellungen sind – wie auch die zugrunde liegenden Lebenssachverhalte – bisweilen hochkomplex. Die rechtliche Umsetzung Ihres Willens können Sie guten Gewissens in unsere Hände legen. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, bedarf es hierzu oftmals auch rechtlicher Fachbegriffe und auf den ersten Blick kompliziert anmutender Formulierungen. Unser Anspruch ist es jedoch, spätestens im Rahmen der Beurkundung den Inhalt der Urkunde für Sie so zu „übersetzen“, dass alle Unklarheiten beseitigt werden und Sie sicher sind, dass mit der Urkunde Ihr Wille wiedergegeben wird, das Komplexe also einfach verständlich wird.

Wir wissen auf der einen Seite um den Wert althergebrachter Vorgehensweisen und schätzen diese. Hierzu zählen insbesondere der persönliche Kontakt mit den Mandanten und das Verlesen der gesamten Urkunde, aber auch die fälschungssichere Herstellung der Urkunde mit Papier, Siegel und Faden. Auf der anderen Seite bringen wir sinnvolle neue Technologien in unsere Berufsausübung dort ein, wo diese einen Mehrwert mit sich bringen und die Rechtssicherheit nicht gefährden. Wir Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein, nutzen beispielsweise qualifizierte elektronische Signaturen und kommunizieren elektronisch, und damit besonders schnell, mit Gerichten (Registergericht und bald auch Grundbuchamt) – und natürlich mit Ihnen, wenn Sie dies wünschen. Ferner registrieren wir Ihre letztwilligen Verfügungen und Vorsorgeurkunden in zentralen Registern der Bundesnotarkammer (Zentrales Testamentsregister und Zentrales Vorsorgeregister), um deren Auffindbarkeit und Berücksichtigung im Ernstfall sicherzustellen.

Jedem Notar wird ein bestimmter Amtsbereich zugewiesen, auf den er grundsätzlich bei der Amtsausübung beschränkt ist, das heißt ihn nur in Ausnahmefällen zur Ausübung seiner Amtstätigkeit verlassen darf. Dies gilt aber nur für den Notar selbst; Sie genießen bundesweit freie Notarwahl, sind also nicht verpflichtet, mit Ihrer Angelegenheit den örtlich nächstgelegenen Notar zu befassen. Sie können daher Ihren Notar frei wählen. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind in unserer täglichen Berufspraxis indes ebenfalls keine Seltenheit. Wir sind daher auch mit der Anwendung des Internationalen Privatrechts (Vorschriften, welche die auf einen bestimmten Sachverhalt anwendbare Rechtsordnung bestimmen) vertraut und können bei Bedarf Gutachten zum Inhalt ausländischer Rechtsordnungen einholen. Beurkundungen können bei Bedarf auch auf Englisch oder Spanisch vorgenommen werden, Beglaubigungen sind daneben in weiteren Sprachen möglich. Für anderssprachige Beteiligte können überdies Dolmetscher hinzugezogen werden.